Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - L 5 AS 150/09 NZB ER |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2009 - L 5 AS 150/09 NZB ER (https://dejure.org/2009,24106)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2009 - L 5 AS 150/09 NZB ER (https://dejure.org/2009,24106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Entscheidung i.W.d. einstweiligen Anordnung über einen Beschwerdewert unterhalb des Schwellenwertes für die Zulässigkeit einer Berufung nach § 144 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 22.12.2008 - S 27 AS 2547/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - L 5 AS 150/09 NZB ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 20 B 1647/08
Zulässigkeit der Beschwerde; Beschwer übersteigt nicht 750 Euro; § 172 Abs. 3 SGG …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - L 5 AS 150/09
Ebenso wenig ist für das Sozial- oder Beschwerdegericht die Befugnis eröffnet, für das einstweilige Rechtsschutzverfahren die Beschwerde entsprechend §§ 144 Abs. 2 und 3, 145 SGG zuzulassen oder sie zumindest als statthaft anzusehen, wenn entsprechende Zulassungsgründe in der Hauptsache nach Auffassung des Beschwerdegerichts gegeben sind (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 - L 20 B 1647/08 AS ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - L 5 B 2380/08
Einstweiliger Rechtsschutz - Statthaftigkeit der Beschwerde - Beschwerdewert - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - L 5 AS 150/09
Die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl. 2008, I, S. 444) gewollte Beschränkung der Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz würde ins Leere laufen, wenn allein die Möglichkeit zur Zulassung der Berufung die Beschränkung aufheben würde, weil diese Möglichkeit ausnahmslos eröffnet ist und die beabsichtigte Beschränkung damit vereitelt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.02.2009 - L 5 B 2380/08 AS ER - und vom 09.03.2009 - L 5 AS 149/09 B ER -). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2009 - L 5 AS 149/09
Einstweiliger Rechtsschutz - Statthaftigkeit der Beschwerde - Nichterreichen des …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - L 5 AS 150/09
Die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl. 2008, I, S. 444) gewollte Beschränkung der Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz würde ins Leere laufen, wenn allein die Möglichkeit zur Zulassung der Berufung die Beschränkung aufheben würde, weil diese Möglichkeit ausnahmslos eröffnet ist und die beabsichtigte Beschränkung damit vereitelt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.02.2009 - L 5 B 2380/08 AS ER - und vom 09.03.2009 - L 5 AS 149/09 B ER -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - L 5 AS 640/09
Beschwerde im Eilverfahren; Ausgeschlossene Beschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde
Die vom Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BGBl. 2008, I, S. 444) gewollte Beschränkung der Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz würde ins Leere laufen, wenn allein die Möglichkeit zur Zulassung der Berufung die Beschränkung aufheben würde, weil diese Möglichkeit ausnahmslos eröffnet ist und die beabsichtigte Beschränkung damit vereitelt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.02.2009 - L 5 B 2380/08 AS ER -, vom 09.03.2009 - L 5 AS 149/09 B ER - und vom 16.03.2009 - L 5 AS 150/09 NZB ER).